Erstmals erkennt ein Gericht das „Windturbinensyndrom“ als Krankheitsursache an
Obergerichtliches Urteil in Frankreich: Es hat den Klägern, die in der Nähe von sechs Windenergieanlagen wohnen, Recht gegeben und anerkannt, dass der Betrieb der Anlagen gesundheitsschädliche Auswirkungen hat.