Was bisher geschah und weshalb wir weiter kämpfen (müssen)

Am 4. August 2017 ist im Staatsanzeiger Baden-Württemberg die am 20. Juli 2017 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg genehmigte Teilfortschreibung und damit Festlegung der Vorranggebiete für Windenergie um Baden-Baden, Nr. 510 (Lindel/Hohberg/Maienplatz) und Nr. 512 (Kälbelskopf/Wettersberg), veröffentlicht worden. Dadurch sind die Vorranggebiete verbindlich geworden.

Aufgrund unserer intensiven Aufklärungs- und Informationsarbeit haben sich im Herbst 2017 die Baden-Badener, Bühler und Forbacher Gemeinderäte mehrheitlich gegen die Fortschreibung der Windenergieplanungen ausgesprochen. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Planungen des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein im völligen Widerspruch zu den seit Jahrzehnten festgelegten strategischen Zielen der Stadt Baden-Baden im Planungsgebiet stehen. Festgelegt wurde der Erhalt unserer einmaligen, unberührten Waldlandschaft um Baden-Baden, was im Osten der Stadt durch die Ausweisung großer Wald- und Wiesenflächen als Landschaftsschutzgebiete unterstrichen wurde. Auch – und dieser Punkt ist uns mindestens genau so wichtig – geht es darum, die hier lebenden Menschen vor den gesundheitlichen Gefahren und weitreichenden Lärmbelästigungen durch industrielle Windkraftanlagen zu schützen.

 

Am 8. Mai 2018 haben wir, die Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal, den Gemeinderäten der Region ein umfangreiches Landschaftsgutachten sowie ein Rechtsgutachten vorgestellt. Beide Gutachten haben wir aus Spenden sowie aus privater Hand finanziert.

 

Das umfassende Landschaftsgutachten von Dipl.-Ing. Ulrich Bielefeld zeigt deutlich, dass bei der Planung durch den Regionalverband erhebliche Abwägungsfehler vorliegen dürften. So ist insbesondere die oben genannte strategische Zielsetzung der durch den Regionalverband festgelegten Vorranggebiete nicht berücksichtigt. Weiter wurde eine nach dem Bundesnaturschutzgesetzt zwingend vorgeschriebene Landschaftsrahmenplanung nicht vorgenommen. Bereits im Jahr 2014 wurden im Rahmen eines bundesweiten Forschungsprojektes der Wert der Landschaft und die Erfordernis einer Landschaftsplanung festgestellt. In der Veröffentlichung des Forschungsergebnisses, unter Beteiligung des Bundesamtes für Naturschutz, wurde auf der Titelseite das jetzt ausgewiesene Vorranggebiet am Hummelsberg mit WKA-Visualisierungen dargestellt.

 

Auf Seite 31 ff. heißt es wörtlich:
„Der gesamte Stadtkreis Baden-Baden und große Teile der oben genannten Raumschaft stehen unter Landschaftsschutz. Eine Gesamtbeurteilung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit, der Betroffenheit der Schutzziele der Landschaftsschutzgebiete sowie der Betroffenheit von regional bedeutsamen Kulturdenkmalen ist aufgrund der Vielschichtigkeit der Landschaft nur unter Beachtung unterschiedlicher Blickwinkel und Betrachtungsebenen möglich.“ […]

 

Es ist unerklärlich, dass der Regionalverband diese Forschungsarbeit, im Rahmen derer auf Seite 36 insbesondere die Landschaftsrahmenplanung gefordert wird, nicht berücksichtigt hat.

 

Und das ist nicht der einzige Punkt, der zweifelnd aufhorchen lässt. Ebenso gibt es begründeten Anlass zur Vermutung, dass im Gebiet mit der höchsten Dichte an Schutzgebieten in ganz Baden-Württemberg (!) Abwägungsfehler im Bereich Kulturgüter, Bewerbung UNESCO-Welterbe, Trinkwasserquellen und Windhöffigkeit gemacht worden sind. In der Regionalplanung wurde nicht beachtet, um welch schützenswerten und sensiblen Gebiete es sich bei den Vorranggebieten 510 und 512 handelt. Die Festlegung dieser Gebiete zur langfristigen Sicherung für Windenergieanlagen hätte daher laut Dr. Faller nicht beschlossen werden dürfen.

 

Gemäß dem Rechtsgutachten von Dr. Rico Faller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, droht der Stadt Baden-Baden, ebenso wie Bühl und Forbach, bei Inkrafttreten des Regionalplanes zur Windenergie ein dauerhafter Kontrollverlust. Denn durch den Regionalverband ausgewiesene Vorranggebiete bedeuten für die kommunale Bauleitplanung eine langfristige, verbindliche Bindung, die Flächen auch für den vorgesehen Zweck zu nutzen, d.h. für die Errichtung von Windenergieanlagen. Diese Festlegung bedeutet nicht, dass an anderer Stelle regional bedeutsame Windenergieanlagen ausgeschlossen werden, wie anfangs fälschlicherweise angenommen. Fakt ist zudem, dass bei Inkrafttreten des Regionalplanes von den ausgewiesenen Vorranggebieten überregional eine starke Signalwirkung an Investoren ausgeht, selbst bei einer schlechten Windhöffigkeit. Zwar stehen die Flächen im Eigentum der Kommunen, allerdings können diese sich nicht auf das Eigentumsrecht des Art. 14 GG berufen. Laut Dr. Rico Faller von der Kanzlei Caemmerer Lenz droht zumindest eine Verpflichtung zur Verfügungstellung der Flächen für Windenergieanlagen. Hinzu kommt, dass die Kommunen durch die Ausweisung der Vorrangflächen im Falle einer Bebauung jedes Mitspracherecht bei Anzahl und Höhe der Windenergieanlagen verlieren. In naher Zukunft werden die für unser windarmes Gebiet konzipierten Schwachwindanlagen bis zu 300 Meter hoch sein (an dieser Stelle möchten wir noch einmal erwähnen, dass Baden-Württemberg das windärmste Bundesland ist).

Daraus folgt:

Die durch den Regionalverband Mittlerer Oberrhein festgelegten Vorranggebiete 510 und 512 stehen in direktem Widerspruch zu den strategischen Zielen der Stadt Baden-Baden. Im Falle der Rechtswirksamkeit am 4. August 2018 droht ein unmittelbarer und dauerhafter Kontrollverlust für die Gemeinderäte. Dies würde die Mehrheitsentscheidungen der Gemeinderäte von Baden-Baden, Bühl und Forbach ad absurdum führen. Nur durch einen fristgerecht eingereichten Normenkontrollantrag kann dieser Kontrollverlust verhindert und unsere Natur- und Kulturlandschaft sowie die hier lebende Bevölkerung nachhaltig vor einer Bebauung durch Windkraftanlagen geschützt werden.

 

Die Nachteile der Vorranggebiet-Festlegung für die zahlreichen Anwohner, die Städte Baden-Baden, Bühl, Forbach sowie die benachbarten Kommunen sind derart groß, dass ein Verstreichen lassen der Widerspruchsfrist – und damit die Rechtskraft der Bindung an die langfristige Flächensicherung für die Windenergienutzung – nicht hingenommen werden kann.

 

Darum setzen wir uns mit aller Kraft für einen durch die Städte Baden-Baden und Bühl fristgerecht (d.h. bis zum 4. August 2018) eingereichten Normenkontrollantrag ein. Dazu bedarf es eines mehrheitlichen gefassten Beschlusses durch die Gemeinderäte der betroffenen Kommunen Baden-Baden, Bühl und Forbach.