Immer größere Windanlagen: Eine größere Belastung für Gesundheit und Umwelt

Schall und Infraschall von Windanlagen gefährden die Gesundheit von Menschen und Tieren, der Mikroplastikabrieb der Rotorblätter schädigt die Umwelt.

Die Deutsche Schutz-Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier „DSGS e.V.“ ist bundesweit eine der ersten Anlaufstellen für Menschen, die aufgrund von Windindustrieanlagen in ihrer Umgebung gravierende Gesundheitsprobleme haben. Die Zahl dieser Menschen steigt kontinuierlich an — je größer und je mehr die Anlagen werden, desto mehr Betroffene gibt es.

Die DSGS hat im Juni 2022 einen Offenen Brief an hochrangige Vertreter der EU, der Bundesregierung und des Umweltbundesamts (UBA) verschickt. Die Inhalte des Offenen Briefs bieten einen guten Einblick in die aktuelle internationale Erkenntnislage, die gesundheitliche Probleme durch die Schallbelastung von Windanlagen immer offensichtlicher werden lässt. Auch der während des Regelbetriebs stattfindende umwelt- und gesundheitsschädigende Mikroplastikabrieb der Rotorblätter ist hochproblematisch und wird thematisiert.

Mehr zu den konkreten Beschwerden von Infraschall-Betroffenen erfahren Sie in dem Beitrag „Gesundheitliche Probleme durch von Windenergieanlagen ausgehendem Schall und Infraschall“ vom 2. Januar 2022.

Mit freundlicher Genehmigung der DSGS veröffentlichen wir auf dieser Seite die Inhalte des Offenen Briefs (siehe hellgrauer Kasten). Wenn Sie ganz unten auf den grünen Button klicken, öffnet sich der Offene Brief in der Originalversion.

 

Offener Brief an:

Umweltbundesamt Präsident Prof. Dr. Dirk Messner
Bundesumweltministerin Frau Steffi Lemke
Bundeswirtschaftsminister Herr Dr. Robert Habeck
Bundesgesundheitsminister Herr Prof. Dr. Karl Lauterbach
Bundeskanzler Herr Olaf Scholz
EU-Präsidentin Frau Ursula von der Leyen

 

Die aktuelle internationale Studienlage bestätigt eine hohe Evidenz schwerer Gesundheitsstörungen durch Schallbelastungen im hörbaren und ILFN-Bereich (InfraLowFrequencyNoise) beim Leben und Arbeiten in der Nähe von Windradturbinen sowie umweltschädlichen Mikroplastikabrieb der Rotorblätter.

 

Die DSGS e.V. fordert im Namen aller Betroffenen Gehör und Gerechtigkeit. Die Ergebnisse der Studienlage gestalten sich so, dass das Schutzgut Mensch und Tier durch die nachweislich von industriellen Windkraftanlagen ausgehenden Emissionen in ihrer Gesundheit beschädigt werden. Die betroffenen Schallopfer, die nicht nur in der Nähe, sondern auch in Abständen mehrere Kilometer von Windradturbinen leben, gehen inzwischen in die Tausende. Durch Summation und Additionen der physikalischen Schallenergie vieler Windindustrieparks drohen alle Einwohner diesen Landes Opfer einer Schädigung durch eine nicht verträgliche Energieerzeugungsform zu werden. Wir machen Sie hiermit eindringlich auf Ihre Schutzpflicht gegenüber den genannten Schutzgütern aufmerksam. Weiterhin machen wir Sie darauf aufmerksam, dass eine Nichtbeachtung dieser nun vorliegenden Erkenntnisse, eine Verletzung des GG Artikels 1(1) und 2(2) bedeutet.

 

Aktuelle internationale Studienlagen bestätigen eine hohe Evidenz schwerer Gesundheitsstörungen durch Schallbelastungen im hörbaren und ILFN-Bereich beim Leben und Arbeiten in nicht ausreichenden Abständen zu Windradturbinen.

 

Wir verweisen auf:

1) die peer-reviewed Analyse von Dumbrille et al. (2021) „Wind turbines and adverse health effects: Applying Bradford Hill’s criteria for causation“ (Environ Dis 2021; 6:65-87. DOI: 10.4103/ed. ed_16_21) und das zugehörige Editorial von Evans (2021) „Wind turbines and adverse health effects: Applying Bradford Hill’s criteria for causation by Anne Dumbrille, Robert McMurtry, and Carmen Krogh ‚Big noises: Tobacco and Wind’” (Environ Dis 2021; 6:109-110. DOI: 10.4103/ed. ed_24_21).

Die Bradford-Hill-Kriterien sind der international anerkannte Standard zur Beurteilung einer zu prüfenden Kausalität zwischen einem umweltmedizinischen Stressor und Gesundheitsstörungen. Sie setzen sich aus den folgenden neun Kriterien zusammen: Stärke des Zusammenhangs, Konsistenz, Spezifität, zeitliches Profil, biologisches Gefälle (Dosis-Antwort), Plausibilität, Kohärenz, experimentelle Evidenz und analoge Evidenz.

Die wesentlichen Schlussfolgerungen der Studie sind:

• Über alle Kontinente hinweg konnten die gleichen Beschwerdemuster bei chronisch exponierten Personen aufgezeigt werden.

• Berichte von negativen Effekten auf Tiere, die bekanntlich keinen Nocebo-Effekt aufzeigen und die in der Nähe zu Windenergieanlagen leben, ergaben nicht nur Stressreaktionen, sondern auch negative Effekte auf die Fertilität, Entwicklung und Reproduktion. Berichte aus den USA, Kanada, Dänemark, Japan, Portugal, Frankreich, Taiwan und Großbritannien wiesen auf teratogene und mutagene Effekte hin (siehe Appendix Dumbrille et al.).

• Im Hinblick auf das Kriterium „Dosis-Antwort“ zeigten Analysen eine nachweisbare Verschlechterung der mentalen Performance von Anwohnern, die innerhalb von 1,4 km zu Windenergieanlage(n) lebten zu denen außerhalb dieses Radius.

• Aus den Schlussfolgerungen ergeben sich unbedingt zu klärende Fragen zu der Festlegung einer kumulativen Dosis an Schall, inklusive ILFN für Erwachsene, Ältere und speziell Feten und kleine Kinder.

• Beim Shirley wind project in Wisconsin kamen die Autoren zu dem Schluss, dass die Lärmquelle eine sehr niedrige Frequenz haben muss, etwa 0,8 Hz oder weniger, und dass die maximale Wirkung bei etwa 0,2 Hz liegt, um größere Auswirkungen zu haben.

• Die Möglichkeiten der Bildung stehender Wellen, sog. Raummoden, müssen Beachtung finden. Sie entstehen durch Interferenzen von Körperschall- und Infraschall in den Innenräumen benachbarter Häuser- abhängig u.a. vom Untergrund und der Größe der Anlagen- und können zu Intensitätsverstärkern in bestimmen Raumbereichen werden (Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall. Entwicklung von Untersuchungsdesigns für die Ermittlung der Auswirkungen von Infraschall auf den Menschen durch unterschiedliche Quellen: Verlag UBA. Juni 2014 Univ.-Prof. Dr.-Ing. Detlef Krahé, Dirk Schreckenberg, Fabian Ebner, Christian Eulitz, Ulrich Möhler (Link hier klicken)

 

2) die peer-reviewed Analyse von Roos und Vahl (2021). “Infraschall aus technischen Anlagen. Wissenschaftliche Grundlagen für eine Bewertung gesundheitlicher Risiken“, ASU Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2021; 7: 420-430. doi: 10.17147/asu-2107-7953

Die wesentlichen Schlussfolgerungen dieser kritischen Analyse sind:

Die heute verfügbaren Erkenntnisse begründen ein wesentliches Gesundheitsrisiko für Infraschall-exponierte Personen.

Aus der wissenschaftlichen Gesamtbewertung ergibt sich, dass Infraschall ausgehend von Windenergieanlagen plausible Angriffspunkte hat auf:

a) die zelluläre Ebene: Dies gilt für die Signalübertragung an Membranen, die Autoregulation der Durchblutung und den Substrat- und Energietransport, bzw. Abtransport von Stoffwechselprodukten

b) distinkte Hirnareale (ohne Bewusstwerdung der Einwirkung von IFLN)

c) die Kontraktionskraft isolierter Muskelzellen

 

3) Umweltbelastungen durch Mikroplastikabrieb haben ein hohes gesundheitsschädigendes Potential durch Bisphenol A. Cimmino et al. Potential Mechanisms of Bisphenol A (BPA) Contributing to Human Disease“, Int. J. Mol. Sci. 2020, 21(16), 5761 (Link hier klicken)

 

Schlussfolgerung

1) Ein weiterer Ausbau von industriellen Windturbinenanlagen (IWT) in Deutschland ist weder mit der Gesundheit der in unserem Lande lebenden Menschen noch mit dem Landschafts- und Artenschutz nach GG 20a vereinbar. Bereits jetzt liegt die BRD weltweit im Ausbau im Vergleich zu seiner Größe an der Spitze.

2) Jedes weitere Repowering einer IWT mit einer entsprechenden Verschiebung der tiefen Frequenzen ihrer Emissionen in den sehr tiefen Frequenzbereich stellt eine besonders hohe Gefährdung dar.

3) Die Möglichkeiten der Bildung sog. Raummoden und damit eine Überhöhung der Belastung in Innenräumen, die höher liegen kann als im Außenbereich, muss durch den Betreiber ausgeschlossen werden.

4) Die Rückschlüsse allein aus den genannten Studien gehen längst über die Notwendigkeit, vorsorgliche Maßnahmen seitens des Staates zu ergreifen, hinaus. Sie zu ignorieren, bedeutet Verletzung der Würde und eine vielfache Körperverletzung der betroffenen Bürger im Sinne des GG 1(1) und 2(2).

 

Ein Abstand von nur 1000 Meter zwischen Wohnbebauung und Windturbinenanlagen ist aufgrund des aktuellen Erkenntnisstandes aus wissenschaftlich medizinischer Sicht mit keinem verantwortungsvollen Konzept in Einklang zu bringen.

Auch ein 10H-Abstand kann bei eintsprechender Lage oder Vielzahl von Anlagen zur Verhinderung von schwerwiegenden Gesundheitsstörungen nicht ausreichend sein. Wir fordern deshalb eine Umkehr der Beweispflicht für die Genehmigung neuer Windenergieanlagen. Insbesondere für solche mit über 200 Meter Höhe muss ein Moratorium ausgesprochen werden und zwar bis zur Abklärung der gesamten Auswirkungen damit einhergehender Infraschallemissionen unter 1 Hz.

Es besteht dringender Handlungsbedarf, auch für die jetzt schon Betroffenen.

 

Freundliche Grüße

Peter P. Jaeger

1. Vorsitzender DSGS e.V.