Warum müssen die kommunalen Parlamente handeln?
Hier haben wir die wichtigsten Punkte aufgeführt, aufgrund derer wir im Jahr 2017 einen Ausstieg aus den bisherigen Planungen forderten. Denn wesentliche Faktoren haben sich seit dem Einstieg in die Windenergie-Planungen 2012 verändert, die in den durch den Regionalverband Mittlerer Oberrhein ausgewiesenen Wind-Vorranggebieten keine Berücksichtigung fanden. Im Falle neuer Erkenntnisse darf es auch bei langwierigen und komplexen Planungen keinen „point of no return“ geben. Die Menschen der Region verdienen den Schutz durch ihre gewählten Volksvertreter.
UPDATE: Im November 2020 wurden die kompletten Windenergie-Planungen des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein durch den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für rechtlich unwirksam erklärt. Die Richter begründeten ihr Urteil unter anderem damit, dass der Regionalverband seinen Planungen eine deutlich zu kleine Referenz-Windenergieanlage zugrunde gelegt habe. Genau das war von Anfang an einer unserer Hauptkritikpunkte. Das Urteil bedeutet, dass der Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Windenergie-Planungen für unsere Region komplett neu aufrollen muss.
Anlagen sind heute mit knapp 240 Meter (Bauanträge mit dieser Höhe sind in Baden-Württemberg gestellt) doppelt so hoch wie in der Planungsgrundlage für die Flächen auf Hummelsberg und Wettersberg (die Planungen des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein basieren auf Anlagen mit einer Gesamthöhe von 120 Metern). Die Anlagen der Zukunft werden noch höher sein. Daraus folgend ergeben sich ganz andere Sichtachsenbezüge und Abwägungsergebnisse.
Daher: Windkraftanlagen im Wald zerstören die letzten vorhandenen unberührten Naturräume und die historische Landschaftskulisse Baden-Badens.
Die Angaben zu den Schallemmissionen der Windkraftanlagen durch die Hersteller stimmen nicht (siehe Heft 33, VDI-Nachrichten vom August 2016).
Bis in über 3 km Entfernung von Windkraftanlagen treten massive Lärmprobleme für die Anwohner auf (Beispiele: Windpark Südliche Ortenau, Windpark Lauterstein 2016). Die bisherigen Schallberechnungsmodelle greifen in der Vorbergzone nicht. Die den Planungen zugrunde liegende TA Lärm ist unzureichend und schützt die Bürger nicht.
Daher: Windkraftanlagen in der Vorbergzone sind lauter als prognostiziert und gefährden die Gesundheit der Anwohner sowie die letzten naturnahen Erholungsgebiete für Menschen und Tiere.
Der Klinikstandort wäre aufgrund der negativen Auswirkungen von Windkraftanlagen (Lärm, Infraschall, starke technische Überprägung und visuelle Beeinträchtigungen) nicht überlebensfähig. Die Verantwortlichen der Max Grundig Klinik gehen von einer Schließung aus, sollten Anlagen auf dem Wettersberg gebaut werden. Der Verlust von 150 Arbeitsplätzen wäre die unmittelbare Folge, zahlreiche funktionierende Kooperationen mit Lieferanten und Partnern der Region müssten beendet werden. Auch die Wiederbelebung des Schlosshotels Bühlerhöhe mit direktem Ausblick auf den Wettersberg wäre nicht mehr möglich.
Daher: Windkraftanlagen im Wald zerstören Arbeitsplätze in der Klinik-, Kur- und Tourismusbranche und ruinieren letzte Ruhezonen zur Gesundung und Erholung.
Baden-Baden hat dem Land über 400 Hektar Wald kostenlos für den Nationalpark überlassen. Es ist völlig widersinnig, direkt angrenzend an den Nationalpark (der mit dem „Zauber unberührter Natur“ und „Inseln voller Ruhe“ für sich wirbt) rotierende Großindustrieanlagen zu errichten, die Lärm verursachen und eine Todesfalle für viele Tiere sind. Für fünf Windkraftanlagen auf dem Wettersberg müssten tausende Bäume gefällt und viele Kilometer lange Zuwegungs-Schneisen mitten durch den Wald geschlagen werden. Dies wäre ein Verlust von wertvollen CO2-Speichern sowie der Verlust von Lebensraum für wildlebende Tiere, die Bäume und eine intakte Natur zum Leben benötigen.
Daher: Windkraftanlagen im Wald sind umweltschädlich, zerstören den Lebensraum von Tieren und widersprechen der Grundidee des Nationalparks.
Die Stadt Baden-Baden bewirbt sich gemeinsam mit zehn anderen europäischen Bäderstädten als UNESCO-Welterbe. Wesentliches Bewerbungskriterium von Baden-Baden ist die erhaltene prägende Landschaftskulisse aus dem 19. Jahrhundert.
Ein von der Stadt Wiesbaden im Jahr 2014 in Auftrag gegebenes Gutachten besagt, dass Windkraftanlagen eine Welterbe-Bewerbung, vergleichbar mit der in Baden-Baden, verhindern würden.
Der Ansehensverlust für Baden-Württemberg und Deutschland wäre im Falle eines Scheiterns der Welterbe-Bewerbung in ganz Europa immens. Es handelt sich um eine serielle Bewerbung von elf Städten aus sieben europäischen Ländern. Sollte Baden-Baden eine Ablehnung der UNESCO erfahren, würde auch die Bewerbung aller anderen Städte scheitern und damit die jahrelange, kostenintensive Vorbereitung auf einen Schlag ruinieren.
Daher: Windkraftanlagen im Wald zerstören das Erbe unserer Vorfahren und die Bewerbung als UNESCO-Welterbe.
Das Grundwasser in der Rheinebene ist großflächig und für lange Zeit mit PFC belastet. Die geplanten Windkraftstandorte Wettersberg und Hummelsberg liegen allesamt in oder oberhalb von Wasserschutzgebieten. In Windkraftanlagen befinden sich hunderte Liter Getriebeöl. Zum Schutz der Wasserversorgung Baden-Badens müssen wir gerade unter dem Aspekt der PFC-Belastung in der Rheinebene die Quellgebiete in der Vorbergzone besonders schützen.
Daher: Windkraftanlagen im Wald um Baden-Baden sind eine Gefahr für die letzten unberührten Wasserquellgebiete.
Wissenschaftlich ist unbestritten, dass bereits der Verlust von jährlich wenigen Prozent einer Tierart langfristig zum Aussterben der Art führen kann. Am Beispiel des streng geschützten Rotmilans erläutert: Durch den flächenmäßigen Ausbau von Windkraftanlagen wird der Rotmilan, von dessen weltweitem Bestand die Hälfte in Deutschland vorkommt, mittelfristig aussterben, wenn nur ca. 4 Prozent des Bestandes im Jahr den Windkraftanlagen zum Opfer fällt. In Brandenburg wurde in einer Studie bereits im Jahr 2014 ein jährlicher Verlust von 3,1 Prozent des Bestandes durch Windkraftanlagen festgestellt und somit annähernd die kritische Schwelle überschritten. Die Tötung von z.B. nur einem erwachsenen Tier während der Brutzeit und Aufzucht führt zum Verlust des gesamten Nachwuchses des jeweiligen Jahres und der Folgejahre.
Daher: Windkraftanlagen führen mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Aussterben von Tierarten.
Infraschall sind tieffrequente, nicht hörbare Schallwellen (bei großen Windkraftanlagen im Bereich von 0,5 bis 10 Hz), die durch die Luft und über das Erdreich kilometerweit transportiert werden. Für diesen Infraschall gibt es bis heute keine rechtlich verbindlichen Grenzwerte, obwohl das Bundesumweltamt dies fordert. Wegen dieser fehlenden Grenzwerte wird Infraschall im Genehmigungsverfahren für WKA nicht berücksichtigt.
Infraschall kann chronische Schlafstörungen, Migräne, Tinnitus, Druckgefühle im Kopf, Herzrasen, Angstzustände und viele weitere gesundheitliche Probleme verursachen.
Forscher der Charité Berlin u.a. haben durch MRT (Magnet-Resonanz-Tomografie) Einwirkungen von Infraschall auf die Hirnaktivität bildhaft darstellen können. Krankenkassen haben seit 2015 einen eigenen Diagnoseschlüssel für Schwindel durch Infraschall.
Daher: Windkraftanlagen können zu chronischen Erkrankungen führen, wenn notwendige Abstände zur Wohnbebauung nicht eingehalten werden.
Das Fraunhofer Institut Freiburg fordert in einer Studie vom November 2016 dringend den Ausbau von Photovoltaik. Nur so könne die Energiewende gelingen. Im Februar 2017 wurde von der Landesregierung die Möglichkeit geschaffen, Photovoltaikanlagen auch auf unbrauchbaren Ackerflächen zu errichten.
Daher: Baden-Baden hat andere Möglichkeiten, einen sinnvollen und naturverträglichen Beitrag zur Energiewende zu leisten.