Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg: BI Windkraftfreies Grobbachtal sieht sich bestätigt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die Windenergie-Planungen des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein für unwirksam erklärt. Eine Revision wird nicht zugelassen. Damit habe sich der VGH vollumfänglich im Sinne des Naturschutzes und zum Schutz der Menschen ausgesprochen, freut sich die Bürgerinitiative Windkraftfreies Grobbachtal.

„Einer der Hauptkritikpunkte der Richter ist die deutlich zu klein gewählte Referenz-Windkraftanlage, die den Planungen zugrunde liegt. Schon zum damaligen Planungszeitraum waren die Anlagen größer als die vom Regionalverband verwendete Anlage mit nur 100 Meter Nabenhöhe und 141 Meter Gesamthöhe“, erklärt Karl Maier von der BI Windkraftfreies Grobbachtal. „Heute werden Anlagen gebaut, die 166 Meter Nabenhöhe und eine Gesamthöhe von knapp 250 Meter haben, das ist ein enormer Unterschied. Von Anfang an haben wir unter anderem genau das kritisiert, denn die Höhe der Anlagen hat einen entscheidenden Einfluss auf die Lärmemissionen und das Landschaftsbild.“

Geklagt haben die Städte Baden-Baden, Ettlingen sowie die Gemeinde Malsch. Die genaue Urteilsbegründung wird in den nächsten Wochen veröffentlicht.