- Der Wald ist kein Industriegebiet. Der Wald ist unser wichtigster Verbündeter in Sachen Klimaschutz. Er ist der wirksamste CO2-Speicher, Lebensraum wildlebender Tiere und geschützter Arten, Ökosystem, Erholungsoase, Naturraum, Wasserspeicher, Frischluftreservoir. Wurzeln stabilisieren Hänge und Böden, Blätter schenken Sauerstoff. Bäume spenden Schatten, kühlen die Luft. Vor allem können unsere Wälder und naturbelassene Waldböden riesige Regenmengen aufnehmen und speichern, ein entscheidender Faktor beim Schutz vor Hochwassern.
- Pro Windkraftanlage im Wald werden bis zu 2,5 Hektar Wald abgeholzt (nicht wie von Windindustrie und Politik behauptet 0,5 Hektar). Zu besichtigen beim Windindustriepark Hohenlochen im mittleren Schwarzwald. Eine anschließende Aufforstung ist Illusion.
- Durch den Windkraftausbau sind schon mehr als 100 Millionen Tonnen Stahlbeton in unseren Böden vergraben, dadurch luft- und wasserdicht verplombt. Wirksamer Hochwasserschutz bedeutet aber gerade: Kein Abholzen unserer Wälder für Windindustrieanlagen. Keine Versiegelung der wertvollen Waldböden mit Stahl und Beton für die metertiefen Fundamente. Keine irreversible Verdichtung der Böden für Stellflächen, kilometerlange Zuwegungs-Schneisen und Stromtrassen.
- In den Rotorblättern ist tropisches Balsaholz verbaut, in vielen modernen Windanlagen bis zu 100 Kubikmeter Balsaholz je Anlage (siehe u.a. das Video „A Green Paradox: Balsa wood exploitation in the Amazon for wind energy“). Das entspricht in etwa 150 Balsabäumen, die für die Produktion einer einzigen Windanlage gerodet werden. In Summe werden dadurch große Flächen Tropenwald abgeholzt. Da bei der Nutzung/Abholzung der Balsabäume viel Regenwald rundum zerstört wird und die Bäume nicht sehr dicht stehen, werden erhebliche weitere Regenwaldflächen vernichtet. Damit führen die Grünen den Beschluss ihrer Bundestagsfraktion vom 5.9.2019 ad absurdum, in dem es heißt: „Die EU muss verbindliche entwaldungsfreie Lieferketten und somit einen Importstopp für waldzerstörende Produkte beschließen.“
- Einige Hersteller verwenden zunehmend PET-Schaumstoff für die Produktion der Rotorflügel, zum Teil sogar aus Recycling. Doch PET ist ein aus Erdöl hergestelltes Chemieprodukt. Branchenexperten schätzen, dass sich der Einsatz von PET verdoppeln, die Nachfrage nach Balsa-Holz aber nur leicht zurückgehen wird. Zu einer Entspannung im Regenwald von Ecuador hat das nicht geführt. Die Holzhändler kommen weiter in die Dörfer und wollen nun auch andere Tropenhölzer kaufen. Manche Einwohner holzen darum Urwald ab, um dort Balsa zu pflanzen.
- Auch nach allen Maßnahmen der Bundesregierung zur Abschwächung des Klimawandels müssen wir zukünftig mit weiter steigenden Temperaturen rechnen. Das bedeutet für den Wald noch mehr Trocken-Stress und Gefahren durch Borkenkäfer und andere Insekten. Darum sollten alle Maßnahmen unterlassen werden, die den Wald schwächen (u.a. Eingriffe in geschlossene Waldbestände, neue Ränder durch breitere Wege, Untersonnung, schneller Wasserablauf, Versiegelung der Böden). Das gilt insbesondere für Windindustrieanlagen, deren Errichtung und Betrieb der Resilienz des Waldes sowie seiner Ökosysteme großen Schaden zufügen.
- Unzerschnittene Wälder und intakte Ökosysteme werden wichtiger denn je. Eine Studie der ETH Zürich besagt, dass eine globale Aufforstung den Klimawandel effektiv bekämpfen kann. Eine neue Princeton-Studie hat herausgearbeitet, dass das Pflanzen von Bäumen und die Aufforstung von Wäldern unseren Planeten mehr kühlt als bisher angenommen.
- Beim Klimagipfel 2021 in Glasgow haben sich mehr als 100 Staaten darauf verpflichtet, die Zerstörung von Wäldern bis 2030 zu stoppen. Darum haben sie ein Abkommen zum Stopp der Entwaldung beschlossen. Die unterzeichnenden Länder, darunter Deutschland, umfassen zusammen mehr als 85 Prozent der weltweiten Waldflächen.
- Auch die Vereinten Nationen (United Nations) haben die Wichtigkeit der Wälder im Kampf gegen den Klimawandel unterstrichen. Die Gesellschaften und Staaten auf der Welt werden aufgefordert, sich mehr um den Wald zu kümmern. Die UN-Organisation für Landwirtschaft und Ernährung (FAO) fordert in ihrem neuen Bericht „State of the World´s Forests Report 2022“ einen Stopp der Abholzung der Wälder, die Wiederaufforstung von Äckern und den Ausbau von Waldfeldbau sowie die nachhaltige Nutzung von Wäldern.
- Neben dem Klimawandel muss sich die Menschheit zwei mindestens genau so großen Problemen stellen: Dem dramatischen Artensterben sowie der schwindenden Biodiversität. Jeden Tag (!) sterben etwa 150 Arten aus — für immer. Als gesichert gilt, dass das globale Artensterben mit der Zerstörung von Natur- und Lebensräumen zusammenhängt. Um diese besorgniserregende Entwicklung aufzuhalten, haben die Vereinten Nationen im Dezember 2022 zur Weltnaturkonferenz ins kanadische Montreal geladen. Das Ergebnis: Ein internationales Abkommen, um gemeinsam die Arten und Ökosysteme unserer Erde zu bewahren und die Natur zu schützen. Um das zu schaffen, sollen 30 Prozent des Landes und der Meere unter Schutz gestellt werden. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn wir alle vorhandenen Schutzgebiete erhalten. Der Schwarzwald ist eines der letzten großen, zusammenhängenden Ökosysteme Deutschlands. Ein Refugium für Natur, Biodiversität und Artenvielfalt, das vor Zerschneidung und industriellen Eingriffen bewahrt werden muss.
- Deutschland hat sich der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 verpflichtet, ein zentrales Element des „European Green Deal“. Schlüsselelemente der EU-Biodiversitätsstrategie sind: Die Schaffung von Schutzzonen auf mindestens 30 Prozent der Landgebiete und 30 Prozent der Meeresgebiete Europas durch rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur und einen strengeren Schutz der europäischen Wälder. Als geeignete Flächen zur Umsetzung des 30-Prozent-Flächenanteils werden genannt: Naturschutzgebiete, Nationalparks, FFH- und Vogelschutzgebiete, Biosphärenreservate, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke. Unter anderem der Schwarzwald ist geprägt von derlei hochwertigen Schutzgebieten. Diese Schutzgebiete dürfen im Sinne der EU-Biodiversitätsstrategie nicht industrialisiert werden.
- Bei uns leben viele geschützte Tierarten: Rotmilan, Bussard, Falke, Kolkrabe, Fledermaus, etc. Hinzu kommen durch das Naturschutzgesetz besonders geschützte Feuchtbiotope, Bäche und Felsformationen. Mit dem Nationalpark, Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord, mehreren Naturschutz-, Vogelschutz-, FFH2000- und Landschaftsschutzgebieten haben wir die höchste Dichte an Schutzgebieten in ganz Baden-Württemberg.
- Das Bundesamt für Naturschutz hat die erste bundeseinheitliche Bewertung des Landschaftsbilds im Kontext der Energiewende durchgeführt und 2021 veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen klar, dass der Schwarzwald bei allen untersuchten Indikatoren (gesetzliche Kriterien Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbilds sowie landschaftsbildbezogener Erholungswert und Erholungspotenzial der Landschaft) bundesweit die höchsten Einstufungen hat. Damit ist der Schwarzwald eine der landschaftlich und touristisch wertvollsten Regionen der Bundesrepublik. Diese einzigartige Vielfalt und Schönheit des Landschaftsbilds gilt es zu bewahren.
- Baden-Baden als Tourismus- und Gesundheitsstandort lebt von der naturbelassenen Landschaftskulisse und der intakten Natur. 250 Meter hohe Windindustrieanlagen wirken auch aus der Ferne bedrohlich nahe, dominieren die Landschaft über viele Kilometer hinweg, insbesondere in unserer bergigen Landschaft mit den vielen prägenden Sichtachsen. Bei Dunkelheit blinken die Anlagen rot, das Wummern der Rotoren durchschneidet die Nachtruhe. Lärm und Infraschall sind tagsüber und vor allem nachts wahrnehmbar.
- Einer höchst fraglichen ausreichenden Windhöffigkeit im windschwächsten Bundesland Baden-Württemberg steht eine sehr hohe Bedeutung vieler anderer öffentlicher Belange entgegen, insbesondere bei den Schutzgütern von Natur und Landschaft einschließlich gesetzlich geschützter Flächen. Dazu kommt der durch den EuGH am 4. März 2021 zementierte individuelle Artenschutz. Die Belange von Natur, Landschaft und Artenschutz gehen im Range vor. Der Eingriff wäre nach Bundesnaturschutzgesetz unzulässig.